Notdienstregelung - Tiergesundheitszentrum Bayerwald- Grafenau

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Sie erreichen uns unter unserer Telefonnummer 0049 151 46 77 8282

Aufgrund der schlechten Zahlungsmoral von Neukunden sehe ich mich gezwungen das US - Zahlungssystem einzuführen!

Notdienstregelung ausschließlich für Neukunden: beim Betreten der Praxis ist die Notdienstgebühr plus Gebühr für Erstuntersuchung in Höhe von 130.-€ in bar oder via Bankomatkarten - Zahlung zu tätigen. Sie erhalten nach der Erstuntersuchung einen Kostenvoranschlag, der ebenfalls im Voraus zu begleichen ist.


Fundtiere: die gesetzliche Regelung ist eindeutig! Tiere die dem Jagdgesetz unterstehen (Rehe, Tauben, Bussarde, Schwäne etc.) gehören dem Jagdpächter, nur der Jäger hat das Recht sich Wild anzueignen bzw. zu erlegen. Bitte verständigen Sie in so einem Fall die Polizei, geben Sie den genauen Fundort (google maps)an, die Polizei wird dann den zuständigen Jäger verständigen.
Bei Haustieren (Hunde, Katzen)verletzt oder entlaufen, gibt es auch einen Besitzer,wenn Sie solch ein Tier einfangen, begehen Sie unter Umständen eine Gesetzesverletzung! Bitte verständigen Sie daher immer die Polizei bei entlaufenen Tieren. Bei verletzten Tieren ist auch der Fundort entscheidend, hier ist die Gemeinde ihr Ansprechpartner. Die Gemeinden machen es sich leicht und treten ihre Verantwortung meist an Tierschutzorganisationen durch jährliche Zahlungen ab. Ihr Vorgehen in so einem Fall: Polizei verständigen, exakten Fundort angeben. Die Polizei wird dann die zuständige Tierschutzorganisation für weitere Maßnahmen verständigen.

Wer uns Fundtiere bringt, ist für uns der Ansprechpartner und muß für alle entstehenden Kosten aufkommen (Vorauszahlung, Erstversorgung, Verbringen des Tieres zu den Tierschutzorganisationen). Auch hier gelten die Regelungen für Neukunden.

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